Landrat Petrauschke übergab Kreiszuschuss an die ambulanten Hospizdienste
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Jeder hat das Recht, in Würde zu sterben. Und deshalb unterstützt der Rhein-Kreis Neuss die ambulanten Hospizdienste jährlich mit Zuschüssen von insgesamt 91 000 Euro. Landrat Hans-Jürgen Petrauschke übergab jetzt im Kreishaus Grevenbroich Zuwendungsbescheide über jeweils 13 000 Euro an „Cor unum“, die Stiftung der Neusser Augustinerinnen, die Diakonie Rhein-Kreis Neuss, die Hospizbewegungen Dormagen, Kaarst und Meerbusch, die Jona-Hospizbewegung in der Region Grevenbroich sowie die Initiative „Schmetterling“ in Neuss.
„Was Sie geben, ist Zeit – Zeit für Gespräche, Raum für Erschütterung. Das geschieht sehr behutsam unter Achtung der individuellen körperlichen, seelischen, spirituellen und sozialen Bedürfnisse – sowohl beim Sterbenden als auch bei seinen Angehörigen und Freunden", so Petrauschke, der sich „beeindruckt“ zeigte vom Engagement der Vereine und von der Ausbildung weiterer Sterbebegleiter und -begleiterinnen. Den haupt- und ehrenamtlichen Helfern galt denn auch der herzliche Dank des Landrats.
Die Förderung des Rhein-Kreises Neuss begann 1997 mit drei Hospizdiensten und wurde sukzessive ausgeweitet. Der Zuschuss erfolgt ausschließlich zur Finanzierung der ungedeckten Sachkosten und der Ausgaben der sach- und personalkostenintensiven Trauerbegleitung. Einzelgespräche, Trauergruppen oder Trauercafés in diesem Rahmen finden schließlich in angemieteten Räumen statt. Miete und Mietnebenkosten bilden daher im Durchschnitt den größten Teil der Sachkosten. Diese Aufwendungen werden von den Krankenkassen nicht bezuschusst. Die Kreiszuwendung umfasst indes keine Finanzierung von Personal- oder Sachkosten der Sterbebegleitung. Diese erfolgt durch die Krankenkassen.
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