Nach dem Umzug: Bürger müssen neue Adresse auch in den Fahrzeugpapieren ändern lassen
Bürgerservice |
Das Straßenverkehrsamt weist darauf hin, dass Bürger nach einem Umzug die neue Adresse auch in den Fahrzeug-Zulassungspapieren eintragen lassen müssen. Wer innerhalb des Kreises nach Jüchen oder Rommerskirchen umzieht, kann dies seit kurzem direkt im jeweiligen Rathaus erledigen. Alle anderen Einwohner aus dem Rhein-Kreis Neuss müssen für die Anschriftenänderung ins Straßenverkehrsamt kommen.
In der Vergangenheit haben Fahrzeughalter häufig im Umzugsstress den zusätzlichen Behördengang vergessen. Das Versäumnis fällt dann oft erst im Kraftfahrt-Bundesamt auf und hat ein Mahnverfahren zur Folge. Allein im Jahr 2018 musste das Straßenverkehrsamt rund 3 100 solcher Verfahren einleiten. Amtsleiterin Ulrike Holz erläutert: „Wer die neue Adresse nach dem Umzug direkt in die Fahrzeugdokumente eintragen lässt, spart sich eine Menge Ärger.“ Denn nur wenn die Anschriftenänderung beim Straßenverkehrsamt bekannt ist, kann bei einem Verkehrsvergehen die verantwortliche Person schnellstmöglich ermittelt werden. Hinzu kommt, dass bei Unglücksfällen Angehörige direkt benachrichtigt werden können.
In Jüchen und Rommerskirchen wird der Service, im Rathaus gleichzeitig die Ummeldung im Melderegister und die Anschriftenänderung in der Kfz-Zulassungsbescheinigung vornehmen zu lassen, hervorragend angenommen. Bürger bringen zur Ummeldung einfach die Zulassungsbescheinigung (Teil I) bzw. den Fahrzeugschein sowie ihren gültigen Personalausweis mit und sparen sich damit den Gang zum Straßenverkehrsamt.
Möglich ist dies, wenn Einwohner aus dem Rhein-Kreis Neuss nach Jüchen oder Rommerskirchen umziehen. Landrat Hans-Jürgen Petrauschke betont: „Das Verfahren ist einfach, denn die Mitarbeiter aus Jüchen und Rommerskirchen geben die Anschriftenänderung auf direktem Weg digital an unser Straßenverkehrsamt weiter. Derzeit stehen wir im engen Kontakt zu den anderen kreisangehörigen Kommunen, um dieses Angebot im Kreis auszuweiten.“
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (22.01.2019) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.