Neuerung ab dem 1. Mai: Auch Verlängerungskabel und Lichtschalter gehören zum Elektroschrott
Umwelt |
Ausgediente Elektro- und Elektronikgeräte – ob Groß- oder Kleingeräte - dürfen schon lange nicht mehr über den Hausmüll entsorgt werden. Seit dem Vorjahr sind außerdem elektrische und elektronische Geräte separat zu entsorgen. Eine weitere Neuerung ist ab dem 1. Mai zu beachten. Dann sind auch „passive“ Geräte, die Strom lediglich durchleiten, getrennt zu sammeln.
Unter die neue Regelung fallen elektrische und elektronische Endgeräte wie Verlängerungskabel, Lichtschalter oder Steckdosen - bloße Bauteile jedoch nicht. Wie Karsten Mankowsky, Umweltdezernent des Rhein-Kreises Neuss, betont, können Elektro- und Elektronik-Altgeräte wertvolle Rohstoffe enthalten, die in Recyclingverfahren wiedergewonnen werden. Aber auch umwelt- und gesundheitsschädigende Stoffe könnten Bestandteile von Altgeräten sein. Daher sei auch die Entsorgung über Schrottsammlungen bzw. -sammler nicht erlaubt.
Kleine Elektro- bzw. Elektronikgeräte mit einer Kantenlänge bis zu 25 Zentimetern können im Fachhandel (ab 400 m² Verkaufsfläche) abgegeben werden. Beim Neukauf größerer Geräte gilt dies auch für entsprechende Altgeräte. Neben der Rückgabemöglichkeit im Fachhandel besteht auch die kostenlose Entsorgungsmöglichkeit an den Kleinanlieferstationen der Deponien Neuss-Grefrath und Grevenbroich-Neuenhausen oder über die kommunale Sperrmüllabfuhr.
Weitere Informationen:
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (26.04.2019) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.