Schützenfest-Saison beginnt: Jugendamt warnt vor zu großem Alkohol-Konsum
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Pfingsten wird im Rhein-Kreis Neuss traditionell die Schützenfest-Saison eingeleitet. In vielfacher Hinsicht sind auch Kinder und Jugendliche bei den Umzügen und bei den Veranstaltungen in den Zelten beteiligt. Während sich die Schützenvereine auf die kommenden Feste vorbereiten, treibt die anstehende Zeit den Mitarbeitern im Jugendamt Rhein-Kreis Neuss oftmals Sorgenfalten auf die Stirn. „Obwohl der regelmäßige Alkoholkonsum bei Kindern und Jugendlichen kontinuierlich leicht zurückgeht, greifen sie besonders an solchen Festtagen vermehrt zur Flasche“, wissen die Experten.
Mit einer besonderen Aktion machen sie auf den übermäßigen Alkoholkonsum von Kindern und Jugendlichen aufmerksam. Im Rahmen des Präventionsprojekts „ProJugend statt ProMille“, das das Kreisjugendamt in Kooperation mit der Caritas und dem Kommissariat Vorbeugung der Polizei durchführt, rollt das „PrEvent-Mobil“ zu einem der größten Schützenfeste, „Unges Pengste“ in Korschenbroich. Dort werden am Samstag, 8. Juni, ab 18 Uhr und am Sonntag, 9. Juni, ab 15 Uhr alkoholfreie Cocktails, ein Rausch-Parcour, ein Alkohol-Quiz, eine elektronische Reaktionswand und diverse Informationen rund um das Thema „Sucht“ angeboten und spielerisch vermittelt.
Denn bei vielen Jugendlichen bleibt es nicht beim „Probieren“, sondern ihr Umgang mit dem Alkohol verursacht oft ernste gesundheitliche Schäden und macht medizinische Hilfe erforderlich. Begriffe wie „Koma-Saufen“ beschreiben auf drastische Weise das fehlgeleitete Konsumverhalten. Polizei, Ordnungsämter und das Kreisjugendamt nehmen die Festtage deshalb noch einmal zum Anlass, um auf die Bestimmungen des Jugendschutzes hinzuweisen und an die Verantwortlichkeit der Erwachsenen zu appellieren. „Während der bevorstehenden Tage werden die Behörden ein besonderes Augenmerk auf die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen legen“, heißt es.
In einer großen Verantwortung stehen die Veranstalter und die Gewerbetreibenden im Bereich des Getränke- und Genussmittelverkaufs. Aber auch die Eltern und allgemein alle Erwachsenen sollten in dieser Zeit mit besonderer Aufmerksamkeit dazu beitragen, dass Kinder und Jugendliche, entgegen gesetzlicher Bestimmungen, nicht zum Konsum alkoholischer Getränke verleitet werden. Es sind jedoch nicht nur Veranstaltungen mit öffentlichem Charakter, die dabei Beachtung finden sollten. Auch bei privaten Treffen der Schützen geraten Kinder und Jugendliche oftmals allzu leicht mit Alkohol in Kontakt. „Hierbei ist es die besondere Verantwortung von Eltern und anderer Erwachsener, dafür zu sorgen, dass auch im häuslichen Bereich geeignete Absprachen und Regelungen getroffen werden“, so die Fachleute.
Wer sich als Veranstalter oder Gewerbetreibender in besonderer Weise für den Kinder- und Jugendschutz engagieren möchte und dies auch sichtbar nach außen dokumentieren will, erhält kostenlos vom Jugendamt Rhein-Kreis Neuss eine Aushangtafel mit den Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes und auch weitere Beratung. Näheres bei Michael Hackling. Seine Telefonnummer lautet 0 21 61/61 04 51 33, seine E-Mail-Adresse michael.hackling(at)rhein-kreis-neuss.de.
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