Inklusionsscheck NRW: Zusätzliche Förderung für Vereine und Initiativen
Soziales |
Das Landesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales bietet ein neues Förderprogramm, den Inklusionsscheck NRW, zur Unterstützung der Inklusion vor Ort an. Förderfähige Maßnahmen sind Publikationen, Ausstellungen, Öffentlichkeitsarbeit, Fortbildungen, Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit, Finanzierung von Gebärden-Dolmetschern oder Erstellung von Informationsmaterialien in Leichter Sprache und vieles mehr.
Mit dem Inklusionsscheck werden gute Ideen und Aktivitäten mit 2.000 Euro pro Scheck unterstützt; insgesamt 300 dieser Schecks stehen landesweit bis Ende 2020 zur Verfügung. Nähere Informationen zum Förderprogramm und zu den Voraussetzungen für eine Förderung gibt es unter www.inklusionsscheck.nrw.de.
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (09.09.2020) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.