„KOMM-AN NRW“: Kreis leitet Förderung an Träger der Flüchtlingshilfe weiter
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Um die Integration von Neuzugewanderten und das bürgerschaftliche Engagement in der Flüchtlingshilfe zu unterstützen, stellt das Land Zuschüsse aus dem Programm „KOMM-AN NRW“ bereit. Kreisdirektor Dirk Brügge hat jetzt die entsprechenden Weiterleitungsbescheide über die Förderung in diesem Jahr unterzeichnet. „Insgesamt können wir Mittel des Landes in Höhe von insgesamt 155 900 Euro an 14 Vereine, Institutionen und Kommunen im Rhein-Kreis Neuss weiterleiten“, so Brügge. Besonders freut er sich darüber, „dass dadurch das hohe ehrenamtliche Engagement vieler Menschen bei uns gewürdigt wird“. Das Geld bekommen die Städte Neuss, Dormagen, Kaarst, Korschenbroich, Meerbusch und Jüchen, der katholische Kirchengemeindeverband Elsbach/Erft in Grevenbroich für die Initiative „Recht auf Spiel“, die evangelische Kirchengemeinde Büderich für die Flüchtlingshilfe Büderich, die Diakonie Meerbusch und der Verein „Meerbusch hilft“. Außerdem bedacht werden die Caritas-Sozialdienste Rhein-Kreis Neuss, der Turn- und Sportverein (TuS) Germania Hackenbroich, der Bildungsträger KIN-TOP e. V. in Korschenbroich sowie das Familienforum Edith Stein, das Bildungswerk der Katholischen Arbeitsgemeinschaft für Weiterbildung in Neuss.
Zuwendungsempfänger für die Fördermittel des Landes sind jeweils die Kreise und kreisfreien Städte, in denen ein Kommunales Integrationszentrum (KI) eingerichtet ist. Diese können das Geld an Drittempfänger zur Unterstützung von Geflüchteten, Asylsuchenden, anderen Neuzugewanderten und ehrenamtlich Tätigen weiterleiten. Das KI Rhein-Kreis Neuss ist für die gesamte Umsetzung des Programms in seinem Gebiet verantwortlich. Bei Antragstellung durch einen Träger verlangt das KI ein positives Votum der Stadt oder Gemeinde, damit ersichtlich ist, dass die geplante Flüchtlingsarbeit mit den Integrationsbemühungen der Kommune vor Ort abgestimmt ist. Mit dem Programm „KOMM-AN NRW“ soll das ehrenamtliche Engagement in der Flüchtlingshilfe gestärkt werden. So werden unter anderem Begegnung, Austausch und Verständigung von Einheimischen und Neuzugewanderten gefördert. Durch die Landesmittel können zum Beispiel Sachausgaben für die Renovierung, die Ausstattung und den Betrieb von Treffpunkten, Maßnahmen des Zusammenkommens, der Orientierung und Begleitung, Projekte zur Informations- und Wissensvermittlung sowie Maßnahmen zur Qualifizierung von ehrenamtlich Tätigen gefördert werden.
Nähere Informationen stehen auf der Internet-Seite des Kompetenzzentrums für Integration. Die Adresse lautet www.kfi.nrw.de, die Rubrik „Förderung, KOMM-AN NRW, Programmteil II“.
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (07.05.2020) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.