Kreis unterstützt Kampagne EXIT.NRW - Gegen Menschenhandel und Zwangsprostitution
Gleichstellung |
Der Rhein Kreis Neuss stellt sich gegen Menschenhandel und Zwangsprostitution. Landrat Hans-Jürgen Petrauschke und die Gleichstellungsbeauftragte des Kreises, Ulrike Kreuels, betonen, dass es auch im 21. Jahrhundert noch diese moderne Sklaverei zu Lasten von Mädchen und Frauen gibt. Daher unterstützen sie die Kampagne EXIT.NRW von Gleichstellungsministerin Ina Scharrenbach. Ziel ist es, das Thema aus der Tabu-Ecke zu holen und dafür zu sensibilisieren, dass diese schwere Menschenrechtsverletzung auch hierzulande stattfindet.
„Wir möchten dazu aufrufen, nicht wegzusehen, wenn etwas seltsam erscheint, sondern sich vertrauensvoll an Polizei oder Ordnungsbehörden zu wenden“, sagt Landrat Petrauschke. In der Kreisverwaltung sind es vor allem die Fachberaterin nach dem Prostituiertenschutzgesetz im gesundheitlichen Bereich, Magdalena Just, und aus dem Kreisordnungsamt Joachim Groß und Frederik Held, die direkt mit dem Thema befasst sind. „Durch den Vollzug des Prostituiertenschutzgesetzes konnten bereits Sexarbeitende aus Zwangslagen befreit und in einem sicheren Umfeld untergebracht werden“, berichten die Kreismitarbeiter. Und durch die Zusammenarbeit von Kreisordnungsamt, Kreispolizeibehörde und umliegenden Frauenhäusern sowie weiteren Anlaufstellen ist eine schnelle Hilfe für Betroffenen rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr gewährleistet.
Jährlich geraten rund 1,6 Millionen Mädchen und Frauen in die Fänge von Menschenhändlern. Die Bundesrepublik Deutschland ist dabei eines der Hauptverschleppungsziele. Die Mehrzahl der meist jungen Frauen landet in der Zwangsprostitution, was gleichbedeutend ist mit Vergewaltigung. Sie werden eingesperrt, bedroht, misshandelt und ausgebeutet. Nur jede Hundertste wird aus den Zwängen des Menschenhandels befreit.
Dies ist in der Öffentlichkeit wenig bekannt. Und Opfer haben häufig keine Kenntnis von den ihnen zur Verfügung stehenden Hilfestrukturen. Hier greift das 2017 entstandene Prostituiertenschutzgesetz: „Den Sexarbeitenden soll durch die verpflichtende, aber auch vertrauensvolle gesundheitliche Beratung eine erste wichtige Anlaufstelle mit Informationen und bei Bedarf auch Hilfe geboten werden“, erläutert Magdalena Just.
Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.exit.nrw und unter www.rhein-kreis-neuss.de.
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (10.12.2020) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.