Neuer Service in den Bürgerbüros: Bürger können beim Umzug ihre Adresse in den Fahrzeugpapieren ändern lassen
Straßenbau |
Wer innerhalb des Rhein-Kreises Neuss umzieht, kann seit dem letzten Jahr direkt im Bürgerbüro seine Anschrift in den Fahrzeugpapieren ändern lassen. Eine neue Kooperation zwischen dem Rhein-Kreis Neuss und allen Kommunen im Kreis macht dies möglich. Die Mitarbeiter in den Rathäusern geben die neue Anschrift auf direktem Weg digital an den Kreis weiter. Bürger bringen bei der Ummeldung in ihrer Stadt oder Gemeinde einfach neben dem Personalausweis den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) mit und sparen sich damit den Gang zum Straßenverkehrsamt.
Ulrike Holz, Leiterin des Straßenverkehrsamtes, freut sich, dass Verwaltungsprozesse durch diesen neuen Service bürgerfreundlicher, schneller und effizienter werden. Im vergangenen Jahr haben 1 625 Menschen dieses Angebot bei der Ummeldung in den Bürgerbüros genutzt. „In diesem Jahr rechnen wir mit einer noch größeren Nachfrage, weil der Service im Rahmen eines Projektes zunächst in Jüchen und Rommerskirchen angeboten wurde und die anderen Kommunen im Laufe des Jahres erst nach und nach hinzugekommen sind“, berichtet die Amtsleiterin. „Wir sind froh, dass nun alle Kommunen mit im Boot sind.“ In den Rathäusern bezahlen Bürger für die Anschriftenänderung in den Fahrzeugpapieren die gleichen Gebühren wie im Straßenverkehrsamt, so dass für sie keine zusätzlichen Kosten entstehen.
Das Gesetz schreibt vor, dass Bürger ihre neue Adresse direkt nach dem Umzug in den Fahrzeug-Zulassungspapieren eintragen lassen müssen. Denn nur wenn die Anschriftenänderung beim Straßenverkehrsamt bekannt ist, kann bei einem Verkehrsvergehen die verantwortliche Person schnellstmöglich ermittelt werden. Hinzu kommt, dass bei Unglücksfällen Angehörige direkt benachrichtigt werden können. In der Vergangenheit haben Fahrzeughalter häufig im Umzugsstress den früher zusätzlichen Behördengang vergessen. Das Versäumnis fällt dann oft erst im Kraftfahrt-Bundesamt auf und hat ein Mahnverfahren zur Folge. Im Jahr 2019 musste das Straßenverkehrsamt des Rhein-Kreises Neuss rund 2 000 solcher Verfahren einleiten. „Durch die tolle Unterstützung der Mitarbeiter in den Bürgerbüros wird diese Zahl in 2020 sicherlich wesentlich geringer sein“, hofft Ulrike Holz.
Weitere Informationen zu den Dienstleistungen des Straßenverkehrsamtes und zur Ummeldung gibt es auf der Internetseite www.rhein-kreis-neuss.de/sva.
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (15.01.2020) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.