Rhein-Kreis Neuss informiert: Publikumsverkehr in der Kreisverwaltung nur nach Terminvereinbarung
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Publikumsverkehr in der Kreisverwaltung ist wie bisher nur nach Terminvereinbarung möglich. Bürger können einen Termin über die Homepage des Kreises unter www.rhein-kreis-neuss.de oder telefonisch in den Ämtern vereinbaren. Zur Online-Terminreservierung des Straßenverkehrsamtes geht es unter diesem Link: www.rhein-kreis-neuss.de/onlinetermin.
Landrat Hans-Jürgen Petrauschke betont, dass der Schutz der Besucher und der Mitarbeiter in Corona-Zeiten im Mittelpunkt steht. So müssen Besucher in den Kreishäusern weiterhin einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Sie sollten ohne Begleitperson kommen und die Hinweise insbesondere im Wartebereich des Straßenverkehrsamtes beachten, damit sich nicht zu viele Menschen gleichzeitig dort befinden.
Petrauschke hebt hervor, dass der Rhein-Kreis Neuss – anders als andere Kreise und Städte – das Straßenverkehrsamt während der gesamten Corona-Pandemie geöffnet gehalten hat. „Möglich ist dies durch unsere Online-Terminreservierung. Dadurch regulieren wir die Besucherzahl und alle Kunden können schnellstmöglich ihr Anliegen erledigen“, erläutert der Landrat.
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (15.12.2020) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.