Rhein-Kreis Neuss und Kinderschutzbund setzen ihre Kooperation fort
Familie |
Der Rhein-Kreis Neuss und der Neusser Ortsverband des Deutschen Kinderschutzbunds setzen ihre Kooperation beim Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) fort. Dirk Brügge, Kreisdirektor und Sozialdezernent, sowie die Vorsitzende Dr. Rosemarie Steinhoff unterschrieben jetzt im Kreishaus eine entsprechende Vereinbarung.
„Neben den 30 Schulsozialarbeitern, die Familien mit geringem Einkommen beraten, ist der Kinderschutzbund ein idealer Kooperationspartner, da er mit seinem großen Engagement Familien mit dem Ziel unterstützt, die Rechte der Kinder auf Bildung und Freizeit zu stärken, um ihnen damit wichtige Zukunftschancen zu eröffnen,“ so Brügge.
Der Kinderschutzbund in Neuss wird dieses Jahr wieder zwei Informationsveranstaltungen in den eigenen Räumen zum Thema „Bildungs- und Teilhabepaket“ veranstalten, Eltern in individuellen Beratungen auf die BuT-Leistungen aufmerksam machen und sie ermutigen, das Geld für ihre Kinder in Anspruch zu nehmen. Bereits seit 2012 unterstützt der Ortsverband auf diese Weise den Rhein-Kreis Neuss.
Das Bildungs- und Teilhabepaket ermöglicht Eltern, ihren Kindern unter anderem die Mitgliedschaft in einem Verein sowie die Teilnahme an Kultur- und Freizeitangeboten oder an Ferienfreizeiten zu finanzieren. Im Jahr 2019 wurde das monatliche Budget je Kind durch das „Starke-Familien-Gesetz“ von zehn auf 15 Euro angehoben. Das Budget kann auch in einer Jahressumme von 180 Euro gezahlt werden.
So können die anspruchsberechtigten Kinder unbürokratisch an einer Vielzahl von Angeboten der Sport- und Musikvereine, aber auch an zahlreichen Freizeitangeboten im Rhein-Kreis Neuss teilnehmen. Kosten für Ausrüstungsgegenstände wie Fußballschuhe oder Trikots beziehungsweise Gebühren für Leihinstrumente werden aus dem Bildungs- und Teilhabepaket ebenfalls übernommen. Auch Dinge des Schulbedarfs, das Mittagessen in Schule oder Tagesstätte, Ausflüge, Nachhilfekosten beziehungsweise das „Schokoticket“ für den öffentlichen Personennahverkehr können gefördert werden.
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (07.01.2020) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.