Stichwahlen am 27. September Stimmabgabe auch ohne Wahlbenachrichtigungskarte oder Wahlschein möglich
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Am Sonntag, 27. September, finden im Rhein-Kreis Neuss Stichwahlen für die Landratswahl und die Bürgermeisterwahlen in Kaarst und Meerbusch statt. Die bereits zur Hauptwahl ausgegebenen Wahlbenachrichtigungskarten haben auch bei der Stichwahl ihre Gültigkeit. Eine Stimmabgabe ist aber auch ohne Wahlbenachrichtigungskarte oder Wahlschein möglich.
Wer seine Wahlbenachrichtigungskarte nicht mehr besitzt, kann sich im Wahllokal durch seinen Personalausweis legitimieren. Man kann auch vorher nur mit Personalausweis in den Rathäusern wählen. Briefwähler, bei denen der Postweg für die rechtzeitige Zustellung nicht mehr in Frage gekommen ist, können ihre Wahlbriefe bis spätestens 27. September um 16 Uhr im jeweiligen Rathaus abgeben. Briefwähler, die keine Unterlagen bekommen haben oder nicht mehr besitzen, haben die Möglichkeit, dies im Wahllokal an Eides statt zu erklären und dort noch ihre Stimme abzugeben. Es empfiehlt sich jedoch, im Vorfeld Kontakt zum örtlichen Wahlamt aufzunehmen.
Die Wahllokale haben am Sonntag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet.
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (24.09.2020) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.