Vorbildlich: 9,9 Prozent der Mitarbeiter in der Kreisverwaltung sind schwerbehindert
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9,9 Prozent der Beschäftigten in der Kreisverwaltung waren im vergangenen Jahr schwerbehindert. Mit dieser vorbildlichen Quote kann die Kreisverwaltung nicht nur ihren bisher höchsten Beschäftigungsstand an Schwerbehinderten vorweisen, sie liegt auch deutlich über der gesetzlichen Vorgabe von 5 Prozent. Sie hat sich damit in den letzten Jahren deutlich gesteigert: 2013 waren 7,98 Prozent der Mitarbeiter schwerbehindert. Dies geht aus einer Statistik hervor, die das Personalamt des Rhein-Kreises Neuss jetzt vorgelegt hat.
Landrat und Personaldezernent Hans-Jürgen Petrauschke betont: „Diese Zahlen belegen, dass wir unserer Vorbildfunktion als Arbeitgeber weiterhin mehr als gerecht werden. Uns liegt viel daran, schwerbehinderte Menschen ins Arbeitsleben zu integrieren. Dies ist eine der wichtigsten Aufgaben einer von Verständnis und gegenseitigem Respekt getragenen Gesellschaft.“ Für eine erfolgreiche betriebliche Integration kommt es zum Beispiel darauf an, Arbeitsbereiche anzupassen, Aufgabenfelder auf den Schwerbehinderten zuzuschneiden und Büros entsprechend auszustatten. Jeder Betrieb mit mehr als 20 Mitarbeitern muss 5 Prozent Schwerbehinderte beschäftigen oder eine Ausgleichsabgabe zahlen. Im Vergleich zu den kommunalen Arbeitgebern im Rheinland, die aktuell eine Schwerbehinderten-Beschäftigungsquote von 8,47 Prozent aufweisen, liegt die Quote in der Kreisverwaltung überdurchschnittlich hoch. Der Rhein-Kreis Neuss stellt nicht nur schwerbehinderte Menschen ein, er vergibt auch Aufträge an anerkannte Werkstätten für Menschen mit Behinderung. Hier wurden 2019 Aufträge über rund 77.750 Euro erteilt.
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (29.04.2020) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.