Wählen ist auch möglich, wenn Briefwahlunterlagen nicht angekommen sind
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Am Sonntag, 27. September, finden im Rhein-Kreis Neuss Stichwahlen für die Landratswahl und die Bürgermeisterwahlen in Kaarst und Meerbusch statt.
Kreiswahlleiter Dirk Brügge weist darauf hin, dass es auch möglich ist zu wählen, wenn Briefwahl beantragt wurde, die Unterlagen aber bislang noch nicht angekommen sind. So ist es heute und morgen noch möglich, in den Rathäusern wählen. Zudem kann die Stimme auch am Sonntag von 8 – 18 Uhr im Wahllokal abgegeben werden. In beiden Fällen muss nur der gültige Personalausweis vorgelegt sowie an Eides statt erklärt werden, dass man keine Briefwahlunterlagen erhalten hat.
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