Windrad bei Epsendorf erscheint als nicht genehmigungsfähig
Umwelt |
Das von einem privaten Investor geplante Windrad in der Nähe des Korschenbroicher Stadtteils Epsendorf erscheint in seiner beantragten Höhe und an der Stelle als nicht genehmigungsfähig. Der Antrag erfülle nicht die für eine Genehmigung im Bundes-Immissionsschutzgesetz festgelegten Voraussetzungen. Dies hat die Untere Immissionsschutzbehörde des Rhein-Kreis Neuss dem Antragsteller im Rahmen der vorgeschriebenen Anhörung mitgeteilt.
Als Grund für die beabsichtigte Versagung werden von der Bezirksregierung Düsseldorf vorgebrachte luftrechtliche Vorgaben, wie die Höhe und der Standort der Anlage gesehen. Liegen die Genehmigungsvoraussetzungen nicht vor, ist der Antrag nach Bundes-Immissionsschutzgesetz abzulehnen. Auch die Stadt Korschenbroich hat sich gegen den Bau ausgesprochen. Die Untere Immissionsschutzbehörde des Rhein-Kreis Neuss ist nach den Vorgaben des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für die Genehmigung von Windkraftanlagen zuständig. Das dort vorgeschriebene Verfahren sieht im Vorfeld der Erteilung oder Versagung der Genehmigung eine Behördenbeteiligung vor. Diese wurde nach Antragstellung durch den Kreis durchgeführt.
Der Antragsteller hat nun die Möglichkeit, bis zum 3. Februar zu der beabsichtigten Ablehnung Stellung zu beziehen oder den Antrag zurück zu ziehen. Nach Ablauf der Frist wird die Untere Immissionsschutzbehörde einen Bescheid erlassen.
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (21.01.2020) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.