Kreistag für GmbH-Gründung mit Ziel einer Fusion der kommunalen Krankenhäuser
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Zur langfristigen Sicherung einer innovativen medizinischen Versorgung der Menschen hat sich der Kreistag dafür ausgesprochen, eine Rhein-Kreis Neuss Kliniken gGmbH in kommunaler Trägerschaft zu gründen. Alleiniger Gesellschafter ist der Kreis. CDU, FDP, UWG/Die Aktive, FdB, Piratenpartei und Zentrum stimmten für die Verwaltungsvorlage, SPD, Grüne und Linke dagegen. Bisher waren die Krankenhäuser in Grevenbroich und Dormagen wie ein Eigenbetrieb in der Kreisverwaltung geführt worden. Die Gründung des Unternehmens erfolgt rückwirkend zum 1. Januar 2017. Die Politiker beschlossen auch die Erweiterung der gGmbH durch Einbringung der Seniorenhäuser Korschenbroich und Lindenhof in Grevenbroich zum 1. Januar 2018. Ein von der SPD zusätzlich eingebrachter Antrag auf Errichtung eines Wirtschaftsförderungs- und Begleitausschusses fand hingegen keine Mehrheit. Stattdessen folgte die Mehrheit im Kreistag dem Antrag der UWG/Die Aktive auf Einrichtung eines Beirates, in dem alle Fraktionen vertreten sein sollen.
"Die Zukunft der Krankenhäuser ist mit den gefassten Beschlüssen gesichert", resümierte Landrat Petrauschke nach der rund dreistündigen, zum Teil kontrovers geführten Debatte. Mit seinem Beschluss machte der Kreistag den Weg frei für die Vorbereitung einer Fusion mit der Städtische Kliniken Neuss Lukaskrankenhaus GmbH in einem Zeitraum von zwei Jahren. "Dies umfasst alle notwendigen Maßnahmen zur wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerrechtlichen Prüfung sowie Verhandlungen mit der Stadt Neuss, den Krankenhausplanungsbehörden und den Krankenkassen", heißt es.
Ein gemeinsam von Stadt Neuss und Kreis in Auftrag gegebenes Strukturgutachten hatte zuvor klargestellt, dass eine qualitätsorientierte medizinische Versorgung im Rhein-Kreis Neuss langfristig möglich und das Leistungspotenzial der Standorte in Grevenbroich, Dormagen und Neuss durchweg positiv zu bewerten ist. Die Analyse belegt aber, dass das Lukaskrankenhaus und die Rhein Kreis Kliniken als einzelne Betriebe zu klein sind, um langfristig gesehen eine wohnortnahe medizinische Infrastruktur für die Menschen im Einzugsgebiet des Rhein-Kreises Neuss aufrechterhalten zu können. Eine bloße Kooperation der Krankenhäuser wäre nach Ansicht der Gutachter eine zu lockere Bindung gewesen, um das anvisierte Ziel zu erreichen. "Lediglich durch eine Fusion der Krankenhäuser kann dieses künftig in einem Dreieck der medizinischen Versorgung flächendeckend gewährleistet werden", so die Fachleute.
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