Arsenschlamm am Silbersee wurde 1972 ordnungsgemäß und vollständig entsorgt
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Dem Rhein-Kreis Neuss liegen jetzt zusätzliche Belege vor, dass der arsenhaltige Schlamm, der auf dem ehemaligen Zinkhüttengelände am Silbersee entstanden ist, sowie weitere dort einst gelagerte Arsen-Abfälle Anfang der 1970er Jahre in vollem Umfang und ordnungsgemäß entsorgt worden sind. „Es ist unzweifelhaft, dass die erwähnten Arsen-Abfälle 1972 ordnungsgemäß auf einer Sondermülldeponie in Hoheneggelsen im Landkreis Hildesheim eingebaut wurden. Dies geht aus den Aktenbeständen des Rhein-Kreises Neuss hervor, der am vergangenen Montag zusätzliche Nachweise hierfür vom zuständigen Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim erhalten hat. Diese hatten wir dort angefordert“, betont Kreisumwelt- und Gesundheitsdezernent Gregor Küpper.
Demnach wurde der Einbau der rund 15.800 Tonnen Material bereits am 1. Juni 1972 vollständig beendet. „Diese historische Begebenheit ändert jedoch nichts an der aktuellen Notwendigkeit von Sanierungsmaßnahmen auf dem Gelände“, sagt Küpper. Der Rahmensanierungsplan sieht unter anderem eine vollflächige Versiegelung des belasteten Areals im Bereich der ehemaligen Produktionsstätten vor. „Im Sinne des Flächenrecyclings ist eine weitere Nutzung eines in der Vergangenheit bereits industriell genutzten Areals durch Bebauung und Entwicklung eines Gewerbegebiets umweltschonender als die Neuausweisung einer bislang nicht versiegelten Fläche“, erklärt Küpper. Hierfür müsste die Stadt Dormagen allerdings zeitnah Baurecht für das gesamte Areal schaffen. „Andernfalls wird die Versiegelung durch Aufbringung einer Spezialfolie erfolgen, die das Gelände dauerhaft vor unerwünschten Sickerwassereinträgen schützt und sichert.“
Wer sich über die angestrebten Maßnahmen informieren möchte, hat hierzu online im Kreistagsinformationssystem des Rhein-Kreises Neuss unter www.rkn.nrw/pr002 die Möglichkeit. Dort sind unter anderem die Gefährdungsabschätzung, die Sanierungsuntersuchung und der Rahmensanierungsplan für das Areal öffentlich verfügbar.
Darüber hinaus weist der Rhein-Kreis Neuss darauf hin, dass alle übrigen Anträge auf Akteneinsicht oder Informationsgewährung entsprechend bearbeitet und sofern rechtlich zulässig selbstverständlich erfüllt werden. „Bei der großen Anzahl der Anfragen, die sich unter anderem – wie im Fall des Arsenschlamms – auch auf Aktengrundlagen aus den 1970er Jahren des vergangenen Jahrhunderts beziehen, ist dabei mit einer bestimmten Bearbeitungszeit zu rechnen“, erklärt Küpper.
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