Grenzüberschreitende Initiativen: Euregio vergibt Zuschüsse für kleinere Projekte
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Finanzspritzen für grenzüberschreitende Klein-Projekte vergibt die deutsch-niederländische Euregio Rhein-Maas-Nord, zu der auch der Rhein-Kreis Neuss gehört. Darauf weist Landrat Hans-Jürgen Petrauschke hin. „Für unsere zahlreichen engagierten Bürgerinnen und Bürger ist das eine tolle Möglichkeit, unkompliziert kleinere Vorhaben umzusetzen, die der Völkerverständigung dienen. Mit den Zuschüssen lässt sich häufig eine ganze Menge erreichen. Deshalb hoffen wir auf viele Anträge“, so Petrauschke.
Der Kleinprojektefonds (KPF) der Euregio unterstützt örtliche Initiativen mit Mitteln der Europäischen Union. Bedingung für die Förderung ist die Zusammenarbeit von mindestens zwei Partnern, wobei jeweils einer im deutschen und einer im niederländischen Gebiet ansässig sein muss. Projektideen werden aus den Kategorien Bildung (zum Beispiel Schulaustausch) und Gesundheitsversorgung (etwa Kooperationen in der Pflege) berücksichtigt. Außerdem geht es um die Zusammenarbeit von Verwaltungen wie in den Bereichen Tourismus und Naturschutz sowie um die Zusammenarbeit zwischen Bürgerinnen und Bürgern in den Sektoren Kultur, Sport oder Soziales.
Für die sogenannte Miniprojekt-Förderung gibt es pauschal 750 Euro. Diese Vorhaben sollten in der Regel bis zu einem Tag dauern und der grenzüberschreitenden Begegnung dienen. Anträge sind im Internet möglich: https://euregio-rmn.de/de/foerderungen/miniprojekte. Der Antrag wird innerhalb von wenigen Tagen beurteilt. Mit dem Einreichen eines Endberichts sowie dem Erbringen eines Nachweises durch Foto und Teilnehmerliste, dass die Veranstaltung stattgefunden hat, wird das Projekt abgeschlossen und der Zuschuss ausbezahlt. Es müssen keine Rechnungen und Zahlungsnachweise eingereicht werden.
Die Kleinprojekt-Förderung mit einem Zuschuss von bis zu 25 000 Euro kann ebenfalls im Internet beantragt werden: https://euregio-rmn.de/de/foerdermoeglichkeiten-bis-25-000-e. Ein Ausschuss entscheidet darüber, ob die Idee genehmigt wird. Bei der Antragstellung werden konkrete, individuelle „Meilensteine“ und dazugehörige Kosten festgelegt, die während der Projektlaufzeit erreicht werden müssen. Nach dem Einreichen des Endberichts sowie dem Erbringen entsprechender Nachweise wird ein Zuschuss für erreichte „Meilensteine“ mit einer Förderung von bis zu 25 000 Euro (maximal 50 Prozent der förderfähigen Kosten) ausgezahlt. Auch dabei müssen keine Rechnungen und Zahlungsnachweise einreicht werden.
Allgemeine Auskünfte erteilt die Euregio Rhein-Maas-Nord auf Nachfrage an die E-Mail-Adresse kpf(at)euregio-rmn.de beziehungsweise auf ihrer Internet-Seite: https://euregio-rmn.de.
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (09.02.2023) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.