Neue Dienstvereinbarung zum Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz
Gleichstellung |
Zum 1. April tritt beim Rhein-Kreis Neuss eine neue Dienstvereinbarung zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz in Kraft. Diese Vereinbarung zwischen Landrat Hans-Jürgen Petrauschke und dem Personalrat beinhaltet klare Regelungen und Positionierungen zum Diskriminierungs- und Belästigungsverbot und zu präventiven Maßnahmen. „Wir verurteilen Belästigungen jeglicher Art und möchten Betroffenen den Weg erleichtern und sie ermutigen, solche Fälle bei kompetenten Gesprächspartnern zu melden“, so Petrauschke.
Neben der Verbreitung von Informationsmaterial wird es künftig eine Beschwerdestelle geben, an die sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wenden können. Diese besteht aus der Gleichstellungsbeauftragten Sabine Raecher, dem Personalratsvorsitzenden Mario Broisch, der Leiterin des schulpsychologischen Dienstes des Rhein-Kreises Neuss, Daniela Frimmersdorf, sowie dem Leiter der Personalwirtschaft, Jörg Arndt.
Mit der neuen Dienstvereinbarung sollen die Persönlichkeitsrechte aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gestärkt sowie Fehlentwicklungen vorgebeugt werden. Insoweit werden auch Konsequenzen beziehungsweise Sanktionen gegen belästigende Personen aufgezeigt, deren mögliches diskriminierendes Verhalten in der Kreisverwaltung nicht geduldet wird.
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (30.03.2023) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.