Neue Mietobergrenzen für die Kostenübernahme durch Sozialämter und Job-Center
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Was ist eine angemessene Miete? Diese Frage ist für Bürgergeld-Empfänger oder im Rahmen der Grundsicherung im Alter von Bedeutung für die Übernahme der Mietkosten durch das Job-Center oder die Sozialämter. Verbindliche Antworten darauf gibt der vom Rhein-Kreis Neuss als Träger der Sozialhilfe zuletzt zum Februar 2022 aktualisierte „grundsicherungsrelevante Mietspiegel“. Im Zuge einer künftig jährlichen Anpassung hat der Kreistag im Dezember einen neuen Mietspiegel mit überarbeiteten Mietobergrenzen verabschiedet, der seit Januar 2023 gilt.
Mit der Erhebung der aktuellen Daten zum grundsicherungsrelevanten Mietspiegel hat der Rhein-Kreis Neuss wie erstmals 2022 das Unternehmen empirica ag aus Bonn beauftragt. Ausgewertet wurden 10 700 Angebotsmieten aus acht Quartalen der Jahre 2020 bis 2022. Lediglich für große Wohnungen (ab 110 m²) in Kaarst und Dormagen mussten Näherungswerte ermittelt werden, weil für diese Vergleichsgröße nicht genügend Angebote vorlagen.
Auch im aktuellen grundsicherungsrelevanten Mietspiegel wurde das Kreisgebiet in sechs Vergleichsräume eingeteilt: Meerbusch, Neuss, Kaarst, Dormagen, Grevenbroich/Rommerskirchen und Korschenbroich/Jüchen. Im Ergebnis wurden die Richtwerte je nach Haushaltsgröße und Vergleichsraum um 10 bis 100 Euro angehoben.
Wie Kreisdirektor und Kreissozialdezernent Dirk Brügge betont, seien im Rhein-Kreis Neuss vor allem aber auch verstärkte Anstrengungen zur Schaffung von neuem Wohnraum erforderlich – besonders im günstigen und mittleren Preissegment. Hierzu leiste die Service- und Koordinierungsgesellschaft für preisgünstigen und bezahlbaren Wohnraum im Rhein-Kreis Neuss einen Beitrag, die 2022 an den Start gegangen ist.
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