Rhein-Kreis Neuss sucht Jugendschöffen: Bewerbungen sind bis zum 24. März möglich
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Das Jugendamt des Rhein-Kreises Neuss sucht interessierte Bürgerinnen und Bürger, die sich für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 als Jugendschöffe zur Verfügung stellen. Für das Amt können sich deutsche Staatsbürger bewerben, die seit mindestens einem Jahr in Jüchen, Korschenbroich oder Rommerskirchen wohnen und das 25. Lebensjahr vor dem 1. Januar 2024 vollendet haben.
Bewerber für die Aufgabe eines Jugendschöffen sollten in der Erziehung erfahren sein. Dies ist allerdings nicht an bestimmte Berufsgruppen gebunden. Die Einsatzorte sind – abhängig vom Wohnort des Interessenten – das Amtsgericht Neuss (Wohnort Korschenbroich) und das Jugendschöffengericht sowie das Landgericht Mönchengladbach (Jüchen und Rommerskirchen). Die Bewerbungen müssen folgende Daten enthalten: Vor- und Zuname, gegebenenfalls Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Familienstand, Beruf, Anschrift, Angaben über die erzieherische Befähigung und – falls vorhanden – frühere Amtsperioden als Jugendschöffe.
Bewerbungen werden bis zum 24. März entgegengenommen vom Jugendamt des Rhein-Kreises Neuss (41352 Korschenbroich, Am Kirsmichhof 2). Ansprechpartner ist Karsten Troppenz. Seine Telefonnummer lautet (0 21 61) 61 04 51 42, seine E-Mail-Adresse karsten.troppenz(at)rhein-kreis-neuss.de. Bewerbungen sind auch bei der zuständigen Stadt- beziehungsweise Gemeindeverwaltung möglich. Passende Bewerbungsformulare finden sich im Internet: www.schoeffenwahl.de.
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (10.02.2023) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.