Anmeldungen zur Jägerprüfung sind bis zum 22. Februar beim Rhein-Kreis Neuss möglich
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Bewerberinnen und Bewerber für die diesjährige Jägerprüfung müssen ihre Anträge bis zum 22. Februar beim Amt für Sicherheit und Ordnung des Rhein-Kreises Neuss einreichen. Darauf weist die Kreisverwaltung hin.
Die Jägerprüfung 2025 beginnt am Mittwoch, 23. April, um 15 Uhr in Grevenbroich mit dem schriftlichen Teil. Am Freitag, 25. April, erfolgt auf der Gürather Höhe bei Bedburg die Schießprüfung. Die Termine für den mündlich-praktischen Teil finden am Montag, 28. April, ab 8.30 Uhr in Grevenbroich statt. Wenn es die Zahl der Bewerber erfordern sollte, wird die mündlich-praktische Prüfung tags darauf fortgesetzt. Nachprüfungen werden bei Vorliegen entsprechender Anträge am Donnerstag, 21. August, (Schießprüfung) und Freitag, 22. August, (mündlich-praktischer Teil) durchgeführt.
Den Antrag auf Zulassung zur Jägerprüfung gibt es beim Rhein-Kreis Neuss im Amt für Sicherheit und Ordnung (Auf der Schanze 1, 41515 Grevenbroich). Außerdem ist das Formular im Internet abrufbar: www.rhein-kreis-neuss.de/jaegerpruefung. Weitere Informationen erteilt das Amt für Sicherheit und Ordnung unter den Telefonnummern 0 21 81/601 32 70 oder -72 07.