Grundwasserverunreinigungen: Umweltamt empfiehlt weiter eingeschränkte Nutzung
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Die Empfehlung, das Wasser aus privaten Brunnen in fünf Bereichen des Rhein-Kreises Neuss nicht zu nutzen, bleibt zu Beginn der Garten-Saison bestehen. Darauf weist das Kreisumweltamt in Abstimmung mit dem Kreisgesundheitsamt hin. Jedes dieser Areale wird regelmäßig untersucht. Im Fall neuer Erkenntnisse aus dem weiteren Monitoring informiert der Kreis zeitnah die Bevölkerung.
Die Empfehlung, von der Förderung des Grundwassers abzusehen, besteht – unabhängig von der Menge – für folgende Zwecke: für die Nutzung als Trinkwasser, zur Lebensmittelzubereitung und zum Waschen von Obst oder Gemüse, für die Nutzung im Planschbecken oder in der Gartendusche, zur Verwendung in geschlossenen Räumen (etwa in Gewächshäusern), um eine Belastung der Atemluft zu vermeiden, und für die Bewässerung von Nahrungsmittelpflanzen und anderer Teile des Gartens.
Folgende fünf Bereiche sind von der Verzichtsempfehlung betroffen:
Das ehemalige Pierburg-Gelände in Neuss mit den Bereichen Bockholtstraße 1 bis 60, Düsseldorfer Straße 224 bis 230, 240 bis 244 sowie 246 und Eckenerstraße 1 bis 2. Das Grundwasser ist dort mit Leichtflüchtigen chlorierten Kohlenwasserstoffen (LCKW) belastet. Insbesondere das Abbauprodukt Vinylchlorid, das aus umweltmedizinischer Sicht gesondert betrachtet wird, steht im Verdacht, Krebs auslösen zu können. Diese Verunreinigung ist auf eine frühere industrielle Nutzung zurückzuführen.
Das Areal um die Kreispolizeibehörde in Neuss mit den Bereichen Alte Aachener Straße, Hürtgener Straße, Saarstraße, Grefrather Weg 1 bis 47 und 2 bis 60 sowie Jülicher Landstraße 36 bis 180 (für die Jülicher Landstraße 41 bis 117 gilt diese Empfehlung nicht). Das Grundwasser ist mit Cyaniden belastet. Diese Verunreinigung ist auf die Verfüllung einer ehemaligen Kiesgrube mit Haus- und Gewerbemüll, darunter auch cyanidhaltiger Schlämme, zurückzuführen. Die abströmende Schadstofffahne ist seit 2006 in Lage und Größe stabil.
Das ehemalige Eternit-Gelände in Neuss mit den Bereichen Berghäuschensweg 71 bis 75 und 119 sowie Kölner Straße 1, 46 bis 50, 100 und 25 bis 75 (für den Berghäuschensweg 28 bis 92 gilt diese Empfehlung nicht). Das Grundwasser ist mit Cyaniden belastet. Diese Verunreinigung ist auf cyanidhaltige Schlämme zurückzuführen, die im Zuge der Produktion von Farbpigmenten (in erster Linie dem sogenannten Berliner Blau) in den 1920-er Jahren angefallen sind. Die abströmenden Schadstoffkonzentrationen sind seit 2006 stabil.
Der Teilbereich von Kaarst-Holzbüttgen südlich des Nordkanals und nördlich der Rotdornstraße beziehungsweise nördlich der Königsstraße. Die westliche Grenze bildet die Kaarster Straße, die östliche Grenze läuft parallel zur Straße Am Pfarrzentrum auf der Höhe der Einmündung Schlossstraße/Königsstraße. Zuvor war im Rahmen einer Kanalbaumaßnahme an der Nordkanalallee eine Grundwasserverunreinigung mit LCKW festgestellt worden. Die Verunreinigung geht auf einen früheren Chemikaliengroßhandel am Kaarster Bahnhof zurück.
Der Teilbereich von Kaarst-Büttgen nördlich der Holzbüttgener Straße mit den Grenzen Bahnstraße/Driescher Straße/Scharnhorstraße und Vom-Stein-Straße bis hin zum nördlichen Ortsrand von Büttgen. Die Grundwasserverunreinigung mit LCKW aus den 1990-er Jahren ist auf den unsachgemäßen Einsatz eines Reinigungsmittels in einer ehemaligen chemischen Wäscherei zurückzuführen. Trotz deutlicher Sanierungserfolge in den vergangenen Jahren konnte die Verunreinigung noch nicht vollends beseitigt werden. Deshalb ist derzeit für den Standort Büttgen in Kooperation mit dem Kompetenzzentrum „AAV Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung“ eine innovative Grundwasserreinigung vorgesehen.
Ergänzend weisen die Experten des Rhein-Kreises Neuss darauf hin, dass Untersuchungen von Brunnenwasser, bei denen die Proben und die Befüllung der Proben-Gefäße nicht von Fachleuten durchgeführt wurden, durchaus stark verfälschte Ergebnisse liefern. Außerdem sind maßgebliche Parameter, die die örtliche Belastung charakterisieren, oft nicht bei einer angebotenen Standarduntersuchung enthalten. Dies kann zu Fehlinterpretationen der Befunde führen. Aussagekräftige Ergebnisse erhält man ausschließlich bei Probe und Analyse durch ein akkreditiertes Labor.
Darüber hinaus weist das Kreisumweltamt darauf hin, dass Brunnenbohrungen und Grundwasserentnahmen generell anzeige- oder erlaubnispflichtig sind. So kann auch sichergestellt werden, dass die Betroffenen beim Fund einer Grundwasserverunreinigung zeitnah informiert werden. Zudem sind Brunnen durch zertifizierten Brunnenbauunternehmen nach dem aktuellen Stand der Technik anzulegen. Interessierten wird deshalb dringend dazu geraten, sich bereits bei der Planung eines Gartenbrunnens oder anderer Wasserentnahmen direkt an die Untere Wasserbehörde des Rhein-Kreises Neuss zu wenden. Weitere Informationen stehen im Internet: http://www.rhein-kreis-neuss.de/grundwasserfoerderung.