Kreiskulturzentrum Zons: Zwei Bäume müssen kurzfristig gefällt werden
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Der Rhein-Kreis Neuss teilt mit, dass zwei Bäume im Park des Kreiskulturzentrums Zons kurzfristig gefällt werden müssen. Betroffen sind ein Bergahorn, an dem fortgeschrittener Pilzbefall festgestellt wurde, sowie eine Weide mit erheblichen strukturellen Schäden. Dies wurde im Rahmen der jährlichen Baumkontrolle festgestellt. Beide Bäume weisen erhebliche Schäden an Wurzelwerk, Stamm und Krone auf, so dass die Standfestigkeit nicht mehr gegeben ist.
Aufgrund der festgestellten Schäden stellen die Bäume eine akute Gefährdung für die öffentliche Sicherheit der Besucherinnen und Besucher in unmittelbarer Nähe von Wegeflächen und den denkmalgeschützten Gebäuden dar. Deshalb sollen die zwei Bäume noch in der Woche vor Ostern – vor dem Start des Ostereiermarktes am 19. April – gefällt werden. Bis zur Fällung wurde der betroffene Bereich vorsorglich abgesperrt.
Aufgrund der akuten Gefährdung hält das Amt für Gebäudewirtschaft eine schnellstmögliche Fällung der betroffenen Bäume auch innerhalb der Vogelschutzzeit für erforderlich. Vorher wird noch eine Artenschutzprüfung durchgeführt.