Straßenverkehrsamt des Rhein-Kreises Neuss: Gestiegene Nachfrage nach Online-Zulassungen
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Die Nachfrage nach den Onlinediensten des Straßenverkehrsamtes des Rhein-Kreises Neuss bei Fahrzeugzulassungen ist im vergangenen Jahr gestiegen. Seit der Einführung der vierten Stufe des Projekts "internetbasierte Fahrzeugzulassung" (i-Kfz) am 1. September 2023 verzeichnet der Rhein-Kreis Neuss in diesem Bereich eine bemerkenswerte Zunahme. Während im Jahr 2023 die Zahl der Online-Zulassungen noch bei 2 000 lang, hat sich diese im vergangenen Jahr auf rund 10 000 verfünffacht. Im Frontoffice des Straßenverkehrsamtes wurden 2024 insgesamt 98 500 Vorgänge rund um die Zulassung bearbeitet.
Sebastian Johnen, der als Kreisdezernent unter anderem für das Straßenverkehrsamt zuständig ist, freut sich, dass das i-Kfz-Team die Neuerungen bei der Online-Zulassung so engagiert umgesetzt hat: „Die neue Bundesverordnung hat dazu geführt, dass wir nun endlich zahlreiche Prozesse in unserer Verwaltung umfassend anpassen konnten. Unser Ziel hier vor Ort ist klar: Bürgerinnen und Bürger sollen nicht bloß Anträge online stellen können. Wir wollen unsere Prozesse im Rahmen des rechtlich Möglichen automatisieren und so die Bearbeitungszeiten noch weiter verkürzen. Und was auch immer beantragt wurde, es sollte den Bürgerinnen und Bürgern dann nach Möglichkeit auch ohne persönliches Erscheinen beim Amt zugestellt werden. Ich hoffe sehr, dass uns der Gesetzgeber hier in den nächsten Jahren weitere Spielräume gibt.“
Noch wissen aber nicht alle Bürgerinnen und Bürger, dass sie mit der i-Kfz-Anwendung zum Beispiel für eine Autozulassung nicht mehr persönlich ins Straßenverkehrsamt kommen müssen. Der Vorteil liegt auf der Hand: Sie sparen Zeit und können mit dem online zugelassenen Fahrzeug direkt losfahren. Hierfür wird nach Abschluss des Online-Verfahrens ein Zulassungsbescheid zum Download bereitgestellt.
Ulrike Holz, Leiterin des Straßenverkehrsamtes Neuss, erläutert, wie das Verfahren funktioniert: „Seit der Umsetzung von i-Kfz Stufe 4 im September 2023 können nicht nur Privatpersonen, sondern auch juristische Personen ihre Fahrzeuge online zulassen. Neu ist, dass die Kunden den vorläufigen Zulassungsbescheid innerhalb von 30 Minuten herunterladen können. Dieser wird gut sichtbar im Fahrzeug platziert und ist als vorläufiger Nachweis zehn Kalendertage innerhalb Deutschlands gültig.“ Parallel dazu versenden die Mitarbeitenden im Straßenverkehrsamt die Original-Zulassungsbescheinigungen und -Plaketten per Post, so dass die Kunden sich den Behördengang komplett sparen.
Zudem können Unternehmen mit mehr als 500 Zulassungen pro Jahr unter bestimmten Voraussetzungen das Online-Verfahren der sogenannten Großkundenschnittstelle (GKS) nutzen, um Fahrzeuge für ihre Kunden zuzulassen. Hierfür ist eine vorherige Registrierung beim Kraftfahrt-Bundesamt erforderlich. Ulrike Holz weist darauf hin, dass die Kosten laut Gebührenordnung im internetbasierten Zulassungsverfahren vielfach geringer gegenüber Vorgängen sind, die in den örtlichen Straßenverkehrsämtern am Schalter erhoben werden.
Online können Bürgerinnen und Bürger sowie Firmen (als juristische Personen) Kfz-Anmeldungen, -abmeldungen, Wiederzulassungen, Umschreibungen mit oder ohne Halterwechsel und Tageszulassungen beantragen. Hierbei besteht die Möglichkeit, die Kennzeichenart wie Elektro-, Saison- und Oldtimerkennzeichen anzugeben. Dezernent Sebastian Johnen macht deutlich: „In einer Zeit, in der die Digitalisierung unseren Lebensrhythmus bestimmt, begegnen wir in der Kreisverwaltung dem digitalen Wandel aktiv und zukunftsorientiert. Unser Straßenverkehrsamt bietet neben der Online-Zulassung zahlreiche weitere erfolgreiche digitale Dienste an – vom digitalen Führerscheinumtausch über die Online-Terminbuchung bis hin zum Wunschkennzeichen, das online reserviert werden kann.“
Möglich wurde die erfolgreiche Umsetzung der i-Kfz Stufe 4 im Rhein-Kreis Neuss durch eine moderne Softwarelösung der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung Bayern (AKDB) in Zusammenarbeit mit dem Kommunalen Rechenzentrum Niederrhein (KRZN) sowie der ITK Rheinland.