Vorläufiges amtliches Bundestagswahl-Ergebnis: CDU im Rhein-Kreis Neuss stärkste Kraft bei der Bundestagswahl
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Die CDU geht als stärkste politische Kraft aus der Bundestagwahl im Rhein-Kreis Neuss hervor. Mit rund 36,3 Prozent holte Carl-Philipp Sassenrath (CDU) laut vorläufigem amtlichem Ergebnis die meisten Erststimmen im Wahlkreis 107 (Neuss, Grevenbroich, Dormagen und Rommerskirchen). Daniel Rinkert (SPD) kam auf 27,1 Prozent der Stimmen, Marcel Titzer (AfD) holte 16,9 Prozent, Katharina Janetta (Grüne) 8,5 Prozent, Roland Sperling (Linke) 7 Prozent und Bijan Djir-Sarai (FDP) 4,2 Prozent.
Im Wahlkreis 109 (Kaarst, Meerbusch, Korschenbroich, Jüchen, Bezirke der Stadt Krefeld) holte Ansgar Heveling mit 37,8 Prozent die meisten Stimmen, gefolgt von Ina Spanier-Oppermann (SPD) mit 22,4 Prozent und Frank Wübbeling (AfD) mit 14,6 Prozent. Vincent Lohmann (Grüne) kam auf 11 Prozent, Stephan Hagemes (Linke) auf 6,7 Prozent und Otto Fricke (FDP) auf 5,5 Prozent.
Bei den Zweitstimmen lagen die Christdemokraten in beiden Wahlkreisen ebenfalls vorne. Gerechnet auf den gesamten Rhein-Kreis Neuss (ohne die Bezirke der Stadt Krefeld) holte die Union rund 35 Prozent. Die Sozialdemokraten erreichten 17,8 Prozent, die AfD 15,4 Prozent und die Grünen 11,6. Die Linke holte 6,7 Prozent und die FDP 6 Prozent.
Die Wahlbeteiligung an Rhein, Erft und Gillbach lag bei 83,9 Prozent und somit über dem Ergebnis von 2021 mit 78,53 Prozent. Im Beisein von Landrat und Kreiswahlleiter Hans-Jürgen Petrauschke präsentierte der Rhein-Kreis Neuss der interessierten Öffentlichkeit die Ergebnisse aus seinen Kommunen auf einer Großleinwand im Sitzungssaal des Kreishauses Grevenbroich.
Die vorläufigen amtlichen Endergebnisse sind auch unter www.rhein-kreis-neuss.de/bundestagswahl25 im Internet abrufbar.
Zum Hintergrund: Durch die Wahlrechtsreform von 2023 ziehen – anders als bisher – die Kandidaten mit den meisten Erststimmen in einem Wahlkreis nicht mehr automatisch über das sogenannte Direktmandat in den Bundestag ein. Ob sie in den Bundestag einziehen, hängt davon ab, wie viele Sitze der entsprechenden Partei im jeweiligen Bundesland zustehen. Entscheidend dafür ist die Zweitstimme. Wenn eine Partei mehr Direktmandate (Erststimme) gewinnt, als ihr durch die Zweitstimmen zustehen, entfallen die Direktmandate mit den niedrigsten Stimmenanteilen.
Mit Blick auf die Verteilung der Sitze nach den Zweitstimmen gilt, dass Direktmandate Vorrang haben. Das bedeutet: Kandidatinnen und Kandidaten, die ein Direktmandat gewinnen, ziehen vorrangig in den Bundestag ein. Die weiteren Sitze, die einer Partei nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen, werden mit weiteren Kandidatinnen und Kandidaten von den Landeslisten der Parteien besetzt.