Hinweis auf die Bekanntmachung der Änderung der Zweckverbandssatzung für den Zweckverband Verkehrsverbund Rhein Ruhr (VRR)
Die Bezirksregierung hat die von der Verbandsversammlung am 30.03.2017 beschlossenen Änderungen der Zweckverbandssatzung zur Kenntnis genommen und gemäß § 20 Abs. 4 i.V.m. § 11 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf (Nr. 22 vom 01.06.2017) bekannt gemacht.
Auf diese Veröffentlichung wird hiermit gemäß § 11 Abs. 1 GkG hingewiesen.
Neuss/Grevenbroich 11.07.2017
gez. Petrauschke
Petrauschke
Landrat
Veröffentlicht am: 11.07.2017 11:50 Uhr