Öffentliche Auslegung der Planunterlagen im Erarbeitungsverfahren für den Braunkohlenplan Garzweiler II, Sachlicher Teilplan: Sicherung einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung (Az.: 32/64.2-11.2)
Präambel
Der Braunkohlenausschuss bei der Bezirksregierung Köln hat in seiner 154. Sitzung am 03.03.2017 das Erarbeitungsverfahren für den Braunkohlenplan Garzweiler II, Sachlicher Teilplan: Sicherung einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung beschlossen.
Gemäß § 10 Raumordnungsgesetz (ROG) i. V. m. §§ 13 u. 28 Landesplanungsgesetz NRW (LPlG) wird der Öffentlichkeit sowie den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen Gelegenheit gegeben, zu den Planunterlagen Stellung zu nehmen. Die Auslegung der Antragsunterlagen erfolgt in der Zeit vom 03. April 2017 bis einschl. 04. Juli 2017 bei der Bezirksregierung Köln und beim Rhein-Kreis Neuss.
Die öffentliche Bekanntmachung zur Beteiligung der Öffentlichkeit ist durch Bereitstellung im Internet auf der Homepage des Rhein-Kreises Neuss erfolgt und kann unter der Internetadresse www.rhein-kreis-neuss.de/bekanntmachungen eingesehen und abgerufen werden.
Neuss/Grevenbroich, den 16.03.2017
Im Auftrag
gez.
Dipl.- Ing. Marcus Temburg
Leiter des Amtes für Entwicklungs- und Landschaftsplanung
Der Braunkohlenausschuss hat in seiner 154. Sitzung am 03.03.2017 das Erarbei- tungsverfahren für den Braunkohlenplan Garzweiler II, Sachlicher Teilplan: Sicherung einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung beschlossen.
Anlass ist der genehmigte Braunkohlenplan Garzweiler II, welcher die Befüllung des Restsees mit Rheinwasser sowie die Bereitstellung von Ersatz-, Ausgleichs- und Ökowasser mit Rheinwasser nach 2030 als Ziele der Raumordnung festgelegt.
Gegenwärtig erfolgt die Bereitstellung für beeinträchtigte Fremdentnehmer (Ersatz- wasser) und der Ausgleich für die Reduzierung oder Einstellung der Wasserentnah- men Dritter, zur ökologisch wirksamen Schonung des Grundwassers (Ausgleichs- wasser) und zur Feuchthaltung von Feuchtgebieten oder für den Erhalt eines Ge- wässers (Ökowasser) durch gehobenes Sümpfungswasser. Der für diesen Zweck erforderliche Wasserbedarf kann nach 2030 nicht mehr allein durch Sümfungswasser gedeckt werden, so dass die fehlenden Mengen durch Zufuhr von Fremdwasser ausgeglichen werden müssen. Darüber hinaus entsteht durch die Auskohlung ein Restloch. Die Befüllung des Restloches, das als See gestaltet wird, ist durch Zulei- tung durch Fremdwasser zu sichern. Um dies zu erreichen, ist der Bau und Betrieb einer Rheinwassertransportleitung vom Rhein bis zum RWE-Betriebsgelände bei Frimmersdorf erforderlich.
Der ausgelegte Braunkohlenplan dient der landesplanerischen Festlegung und Si- cherung eines in der Regel ca. 70 m breiten Arbeitsstreifens zur Aufnahme einer Rheinwassertransportleitung sowie eines Entnahmestandortes am Rhein im Bereich Rhein-km 712,6 und des Pumpbauwerkes hinter dem Deich.
Kapitel 0 enthält allgemeine Erläuterungen zu Anlass und Zielsetzung des Braunkoh- lenplanes, den Rechtsgrundlagen und dem Ablauf des Verfahrens.
In Kapitel 1 (Vorläufige Umweltprüfung) wird auf der Grundlage der ebenfalls ausge- legten Angaben zur Umweltprüfung in einer Gesamtbewertung drei möglichen Ent- nahmebereiche und deren Trassenkorridore beschrieben. Als Ergebnis stellt sich der nördliche Trassenkorridor mit einer Entnahmestelle zwischen der Gaststätte Piwipp und den Bayer Sportanlagen insgesamt als Vorzugslösung dar.
In Kapitel 2 (Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung) werden auf der Grundlage der ebenfalls ausgelegten Angaben zur Umweltverträglichkeitsprüfung die in einem 600 m breiten Korridor zu erwartenden Umweltauswirkungen des Nordkorridors so- wie dem dazu gehörenden Entnahmebereiches und dem Pumpbauwerk beschrieben und eine bevorzugte Leitungstrasse konkretisiert.
In Kapitel 3 werden räumliche, zeitliche und umweltbezogene Festlegungen zur Ent- nahmestelle, dem Pumpbauwerk und der Leitungstrasse (Kapitel 3.1), dem Bau und Betrieb (Kapitel 3.2), dem Immissionsschutz (Kapitel 3.3), dem Natur- und Land- schaftsschutz (Kapitel 3.4), dem Bodenschutz (Kapitel 3.5), der Wasserwirtschaft (Kapitel 3.6) und dem Denkmalschutz (Kapitel 3.3) getroffen.
Leitungstrasse der Rheinwassertransportleitung:
Veröffentlicht am: 16.03.2017 13:30 Uhr