Entwurf der Haushaltssatzung des Rhein-Kreises Neuss für das Haushaltsjahr 2018
Aufgrund des § 53 ff. der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 646), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung vom 15. November 2016 (GV. NRW. S. 966) und der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung vom 15. November 2016 (GV. NRW. S. 966), wird hiermit öffentlich bekannt gegeben, dass der Entwurf der Haushaltssatzung des Rhein-Kreises Neuss für das Haushaltsjahr 2018 mit ihren Anlagen für die Dauer des Beratungsverfahrens im Kreistag bei der Kreisverwaltung Neuss in 41515 Grevenbroich, Auf der Schanze 4, Verwaltungsneubau (2. Etage, Zimmer 2.42) und an der Infotheke im Lichthof des Kreishauses Neuss in 41460 Neuss, Oberstraße 91 während der Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich ausliegt, und zwar:
Montags bis Donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
und von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr
Freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Gegen den Entwurf können Einwohner und Abgabepflichtige der kreisangehörigen Gemeinden innerhalb einer Frist von 14 Tagen – vom 03.01.2018 bis 17.01.2018 - Einwendungen erheben.
Die Einwendungen sind schriftlich oder zur Niederschrift beim Landrat des Rhein-Kreises Neuss im Lichthof an der Infotheke des Kreishauses Neuss in 41460 Neuss, Oberstraße 91 oder in 41515 Grevenbroich, Auf der Schanze 4 (Zimmer 2.42) einzulegen.
Über Einwendungen, die gegen den Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 und ihren Anlagen erhoben werden, beschließt der Kreistag in öffentlicher Sitzung.
Neuss/Grevenbroich, den 14.12.2017
gez.
Petrauschke
Landrat
Veröffentlicht am: 15.12.2017 12:00 Uhr