Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Rhein-Kreis Neuss ohne die Stadt Neuss
Die Bodenrichtwerte 2018 zum Stichtag 01. Januar 2018 sind gem. § 196 (1) BauGB in der Fassung vom 23. September 2004 in der zurzeit gültigen Fassung und gem. § 11 GAVO in der Fassung vom 23. März 2004 in der zurzeit gültigen Fassung für die Städte Dormagen, Grevenbroich, Kaarst, Korschenbroich, Meerbusch und für die Gemeinden Jüchen und Rommerskirchen durch den Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Rhein-Kreis Neuss ohne die Stadt Neuss am 06.02.2018 ermittelt und beschlossen worden.
Die aktuellen Bodenrichtwerte wurden in digitaler Form auf der Grundlage der Geobasisdaten der Vermessungs- und Katasterverwaltung erfasst und werden automatisiert im amtlichen Informationssystem www.BORISplus.NRW.de geführt und dargestellt.
Der aktuelle Grundstücksmarktbericht wurde in digitaler Form erfasst und kann ebenfalls unter www.BORISplus.NRW.de kostenfrei eingesehen werden.
Darüber hinaus können die Bodenrichtwerte und der Grundstücksmarktbericht auch bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses von jedermann eingesehen werden. Telefonische Auskünfte können unter den folgenden Nummern eingeholt werden (Telefon 02131 928 6230 / 6231 / 6232 / 6253).
Der Vorsitzende des
Gutachterausschusses für
Grundstückswerte im Rhein-Kreis Neuss
ohne die Stadt Neuss
gez.
Armin von Hagen
Veröffentlicht am: 13.03.2018 09:25 Uhr