Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2019/2020
Aufgrund des § 53 ff. der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 646), zuletzt geändert durch Art. 10 des Zuständigkeitsbereinigungsgesetzes vom 23. Januar 2018 (GV. NRW. S. 90) und der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Art. 15 des Zuständigkeitsbereinigungsgesetzes vom 23. Janu-ar 2018 (GV. NRW. S. 90), wird hiermit öffentlich bekannt gegeben, dass der Entwurf der Haushaltssat-zung des Rhein-Kreises Neuss für die Haushaltsjahre 2019/2020 mit ihren Anlagen für die Dauer des Beratungsverfahrens im Kreistag bei der Kreisverwaltung Neuss in 41515 Grevenbroich, Auf der Schanze 4, Verwaltungsneubau (2. Etage, Zimmer 2.42) und an der Infotheke im Lichthof des Kreishauses Neuss in 41460 Neuss, Oberstraße 91 während der Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich ausliegt, und zwar:
Montags bis donnerstags | von | 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
und von | 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr | |
Freitags | von | 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Gegen den Entwurf können Einwohner und Abgabepflichtige der kreisangehörigen Gemeinden in-nerhalb einer Frist von 14 Tagen - vom 02.01.2019 bis 16.01.2019 - Einwendungen erheben.
Die Einwendungen sind schriftlich oder zur Niederschrift beim Landrat des Rhein-Kreises Neuss im Lichthof an der Infotheke des Kreishauses Neuss in 41460 Neuss, Oberstraße 91 oder in 41515 Gre-venbroich, Auf der Schanze 4 (Zimmer 2.42) einzulegen.
Über Einwendungen, die gegen den Entwurf der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2019/2020 und ihren Anlagen erhoben werden, beschließt der Kreistag in öffentlicher Sitzung.
Neuss/Grevenbroich, den 20.12.2018
gez.
Petrauschke
Landrat
Veröffentlicht am: 20.12.2018 11:00 Uhr