Hinweis auf eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Rhein-Kreis Neuss und der Gemeinde Jüchen über die Betreuung des Archivguts der Gemeinde Jüchen durch den Rhein-Kreis Neuss
Der Rhein-Kreis Neuss hat am 27.07./17.07.2018 mit der Gemeinde Jüchen eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Betreuung des Archivguts geschlossen. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat mit Verfügung vom 06.09.2018 die Vereinbarung gemäß § 24 Abs. 2 in Verbindung mit § 29 Abs. 4 Satz 2 Ziffer 1b des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) in der zurzeit geltenden Fassung genehmigt. Die Bekanntmachung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der aufsichtsbehördlichen Genehmigung erfolgte im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf Nr. 38 vom 20.09.2018.
Gemäß § 24 Abs. 3 Satz 2 GkG wird hiermit auf die Bekanntmachung hingewiesen.
Neuss / Grevenbroich, 23.10.2018
Rhein-Kreis Neuss
Der Landrat
gez.
Hans-Jürgen Petrauschke
Veröffentlicht am: 30.10.2018 11:50 Uhr