Öffentliche Bekanntmachung der Aufhebung der Betriebssatzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung "Seniorenhäuser"
Der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss hat in seiner Sitzung am 26.09.2018 aufgrund § 5 Abs. 1 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen und § 1 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen die Aufhebung der Betriebssatzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung "Seniorenhäuser" beschlossen:
§ 1 - Aufhebung der Betriebssatzung für die Seniorenhäuser des Rhein-Kreises Neuss
- Der Betriebssatzung für die Seniorenhäuser des Rhein-Kreises Neuss vom 21.03.2005 wird mit Wirkung zum 31.07.2018 aufgehoben.
- Das für die Seniorenhäuser gebildete Sondervermögen wird dem Eigenbetrieb Rhein-Kreis Neuss Kliniken zugeführt.
§ 2 - Inkrafttreten
Die Aufhebungssatzung tritt rückwirkend zum 01.08.2018 in Kraft
Die Aufhebung der Betriebssatzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung "Seniorenhäuser" wird öffentlich bekanntgemacht.
Hinweis
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Kreisordnung oder Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres nach dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,
- eine vorgeschriebene Genehmigung oder Anzeige fehlt,
- diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,
- der Landrat hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder
- der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber dem Kreis vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Neuss/Grevenbroich, 25.10.2018
gez.
Hans-Jürgen Petrauschke
Landrat
Veröffentlicht am: 29.10.2018 12:35 Uhr