Änderung der Betriebssatzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung "Rhein-Kreises Neuss Kliniken"
Öffentliche Bekanntmachung der Änderung der Betriebssatzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung "Rhein-Kreises Neuss Kliniken"
Der Kreisausschuss des Rhein-Kreises Neuss hat in seiner Sitzung am 12.07.2017 im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung nach § 50 Abs. 3 KrO NRW aufgrund § 5 Abs. 1 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen und § 1 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen folgende Änderung der Betriebssatzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Rhein-Kreises Neuss Kliniken“ beschlossen:
§ 7 "Betriebsleitung" wird im Absatz 1 wie folgt geändert und neu gefasst:
(1) Der Betriebsleitung gehören alle Geschäftsführer der Rhein-Kreis Neuss Kliniken GmbH an.
Die vorstehende Neufassung der Betriebssatzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Rhein-Kreises Neuss Kliniken“ wird öffentlich bekanntgemacht.
Hinweis
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Kreisordnung oder Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres nach dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung oder Anzeige fehlt,
b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,
c) der Landrat hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber dem Kreis vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Neuss/Grevenbroich, 12.12.2017
gez.
Hans-Jürgen Petrauschke
Landrat
Veröffentlicht am: 14.12.2017 00:00 Uhr