Amtliche Bekanntmachung des Rhein-Kreises Neuss der Satzung über die Schuleinzugsbereiche für die Förderschulen mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung
Der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss hat am 20.03.2024 eine Satzung über die Schuleinzugsbereiche für die Förderschulen mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung beschlossen. Die Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Hinweis:
Gemäß § 5 Abs. 6 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (SGV. NRW. 2021) kann die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen gegen die vorstehende Satzung über die Schuleinzugsbereiche für die Förderschulen mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung vom 21.03.2024 nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,
- eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
- die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
- der Landrat hat den Kreistagsbeschluss vorher beanstandet oder
- der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber dem Kreis vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Neuss/Grevenbroich, 21.03.2024
Gez.
Hans-Jürgen Petrauschke
Übereinstimmungsbestätigung
Ich bestätige gemäß § 2 Abs. 3 der Bekanntmachungsverordnung NRW vom 26.08.1999 in der zurzeit geltenden Fassung, dass
- der Wortlaut der von mir am 21.03.2024 unterzeichneten Satzung über die Schuleinzugsbereiche für die Förderschulen mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung mit dem Beschluss des Kreistages vom 20.03.2024 übereinstimmt und
- nach den Regelungen des § 2 Abs. 1 und 2 der Bekanntmachungsverordnung NRW verfahren wurde.
Neuss/Grevenbroich, den 21.03.2024
Gez.
Hans-Jürgen Petrauschke
Veröffentlicht am: 22.03.2024 13:54 Uhr