Jägerprüfung
Der Landrat des Rhein-Kreises Neuss -Amt für Sicherheit und Ordnung- gibt hiermit gemäß § 3 Abs. 3 der Verordnung zur Durchführung des Landesjagdgesetzes (Landesjagdgesetzdurchführungsverordnung – DVO LJG-NRW) vom 31.03.2010 (GV.NRW. S. 238) bekannt, dass die diesjährige Jägerprüfung für Bewerber aus dem Rhein-Kreis Neuss am Montag, den 24. April 2017, 15.00 Uhr, in Grevenbroich mit dem schriftlichen Teil der Prüfung beginnt.
Am Mittwoch, den 26. April 2017 wird in Bedburg (Gürather Höhe) die Schießprüfung durchgeführt.
Die Termine für den mündlich-praktischen Teil der Jägerprüfung finden am Donnerstag, den 27. April 2017, ab 8.30 Uhr, in Grevenbroich, statt. Wenn es die Zahl der Bewerber erfordern sollte, wird die mündlich-praktische Prüfung am Freitag, den 28. April 2017 fortgesetzt.
Anträge auf Zulassung zur Prüfung sind spätestens zwei Monate vor dem Termin des schriftlichen Teils der Prüfung beim Rhein-Kreis Neuss -Amt für Sicherheit und Ordnung-, 41515 Grevenbroich, Auf der Schanze 4, einzureichen. Die Vordrucke zur Anmeldung stehen als Download-Datei auf den Internet-Seiten des Rhein-Kreises Neuss www.rhein-kreis-neuss.de unter der Rubrik "Bürgerservice-Formulare" zur Verfügung.
Die Nachprüfung gemäß § 10 DVO LJG-NRW wird bei Vorliegen entsprechender Anträge am Mittwoch, den 30. August 2017 durchgeführt.
Neuss / Grevenbroich, den 03. Januar 2017
Rhein-Kreis Neuss
Der Landrat
Amt für Sicherheit und Ordnung
Im Auftrag
gez.
Klein
Kreisverwaltungsdirektor
Veröffentlicht am: 10.01.2017 13:00 Uhr