Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der ordnungsbehördlichen Verordnung über die Festsetzung des geschützten Landschaftsbestandteils „Kamillus-Park" in der Stadt Neuss, Rhein-Kreis Neuss
Die Bezirksregierung Düsseldorf beabsichtigt auf der Grundlage der
- §§ 22 Abs. 1 und 2 sowie 29 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), in der geltenden Fassung und
- § 43 Abs. 1 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Juli 2000 (GV. NRW. S. 568) sowie aufgrund der §§ 12 und 27 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz – OBG) vom 13. Mai 1980 (GV. NRW. S. 528), in der jeweils geltenden Fassung,
das o.g. Gebiet in der Stadt Neuss erneut als geschützten Landschaftsbestandteil festzusetzen. Die Grenzen des geplanten geschützten Landschaftsbestandteils sind in der Karte im Maßstab 1 : 2500 durch eine schwarze Linie mit kurzen, parallelen senkrecht aufeinander stehenden Zweifachstrichen nach innen zum Schutzgebiet gekennzeichnet. Bereits mit ordnungsbehördlicher Verordnung über die Festsetzung des geschützten Landschaftsbestandteils „Kamillus-Park" in der Stadt Neuss, Rhein-Kreis-Neuss vom 12.11.2003 wurde der Bereich als geschützter Landschaftsbestandteil festgesetzt. Gemäß § 32 OBG tritt die Verordnung 20 Jahre nach ihrem Inkrafttreten außer Kraft. Der erneute Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung ist erforderlich. Die Festsetzung als geschützter Landschaftsbestandteil erfolgt aus den im Verordnungsentwurf genannten Gründen.
Der Verordnungsentwurf steht vom 01.9.2023 bis zum 30.9.2023 auf der Internetseite der Bezirksregierung Düsseldorf unter https://www.brd.nrw.de/services/offenlagen zur allgemeinen Einsicht zur Verfügung. Gemäß § 3 Abs. 1 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG) in der geltenden Fassung, ersetzt die Veröffentlichung im Internet die öffentliche Auslegung. In begründeten Fällen können die Unterlagen per Post versendet werden. Wenden Sie sich hierzu bitte schriftlich an die Bezirksregierung Düsseldorf unter u.s. Adresse oder per E-Mail an dezernat51(at)brd.nrw.de.
Als zusätzliches Informationsangebot besteht die Möglichkeit, die Unterlagen bei der Kreisverwaltung Rhein-Kreis Neuss, Auf der Schanze 4, 41515 Grevenbroich, Flur vor Raum 1.16 (1. Etage, Gebäudenavigation: www.rkn.nrw/TR152) vor Ort in der Zeit vom 01.9.2023 bis einschließlich 30.9.2023 während der Dienststunden (montags bis donnerstags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr, freitags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr) einzusehen.
Eigentümer und sonstige Berechtigte können Bedenken und Anregungen bis spätestens zwei Wochen nach Beendigung der Veröffentlichung, d.h. bis zum 14.10.2023 schriftlich bei der
Bezirksregierung Düsseldorf
–höhere Naturschutzbehörde–
Postfach 300865
40408 Düsseldorf
vorbringen oder per E-Mail an dezernat51(at)brd.nrw.de richten.
Bei schriftlichen Bedenken oder Anregungen soll die vollständige Anschrift des Einsenders ersichtlich sein; ferner sollen die Bedenken oder Anregungen näher begründet sein.
Die bisherige ordnungsbehördliche Verordnung tritt mit Ablauf des 24. Dezember 2023 außer Kraft. Sollte dieses Verordnungsverfahren bis dahin noch nicht abgeschlossen sein, sind gemäß § 48 Abs. 3 LNatSchG NRW vom Zeitpunkt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung nach § 46 LNatSchG NRW an bis zum Inkrafttreten der Schutzverordnung, längstens drei Jahre lang, alle Veränderungen im Schutzgebiet verboten. Die im Zeitpunkt der Bekanntmachung ausgeübte rechtmäßige Bewirtschaftungsform bleibt unberührt.
Düsseldorf, den 10.08.2023
Bezirksregierung Düsseldorf
–höhere Naturschutzbehörde–
51.01.01.01-NE-01/23
Im Auftrag
gezeichnet
Tristan Kleine-Kleffmann
Die vorstehende Bekanntmachung der Bezirksregierung Düsseldorf wird hiermit gemäß § 46 Abs. 1 LNatSchG NRW öffentlich bekannt gemacht.
Grevenbroich, den 11.08.2023
Rhein-Kreis Neuss
Der Landrat
Im Auftrag
Gez. G. Küpper
Gregor Küpper
Umweltdezernent
Veröffentlicht am: 14.08.2023 15:14 Uhr