Durchführung der Beihilfebearbeitung für die Bediensteten des Volkshochschul-Zweckverbandes Kaarst-Korschenbroich durch den Rhein-Kreis Neuss
Hinweis auf die Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Volkshochschul-Zweckverband Kaarst-Korschenbroich und dem Rhein-Kreis Neuss über die Durchführung der Beihilfebearbeitung für die Bediensteten des Volkshochschul-Zweckverbandes Kaarst-Korschenbroich durch den Rhein-Kreis Neuss
Der Rhein-Kreis Neuss hat am 26.01./16.02.2017 mit dem Volkshochschul-Zweckverband Kaarst-Korschenbroich eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Durchführung der Beihilfebearbeitung für die Bediensteten des Volkshochschul-Zweckverbandes Kaarst-Korschenbroich durch den Rhein-Kreis Neuss geschlossen. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat mit Verfügung vom 31.01.2017 die Vereinbarung gemäß § 24 Abs. 2 in Verbindung mit § 29 Abs. 4 Satz 2 Ziffer 1b des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) in der zurzeit geltenden Fassung genehmigt. Die Bekanntmachung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der aufsichtsbehördlichen Genehmigung erfolgte im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf Nr. 11 vom 16.03.2017.
Gemäß § 24 Abs. 3 Satz 2 GkG wird hiermit auf die Bekanntmachung hingewiesen.
Neuss / Grevenbroich, 17.03.2017
Rhein-Kreis Neuss
Der Landrat
gez.
Hans-Jürgen Petrauschke
Veröffentlicht am: 21.03.2017 00:00 Uhr