Bekanntmachung des Ergebnisses der Stichwahl des/der Landrats/Landrätin des Rhein-Kreises Neuss am 27.09.2020
Nachdem der Wahlausschuss das Ergebnis der Stichwahl des/der Landrats/Landrätin festgestellt hat, wird dieses gern.§§ 35 und 46b des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) i.V.m. §§ 63 und 75a der Kommunalwahlordnung (KWahlO) hiermit bekanntgegeben.
Wahlberechtigte | 364.189 |
Wähler/innen | 121.282 |
Ungültige Stimmen | 1.155 |
Gültige Stimmen | 120.127 |
Von den gültigen Stimmen entfielen auf
Bewerber/in (Name) Geburtsjahr Namen der Partei/en oder Wählergruppen, Kennwort | PLZ, Wohnort E-Mail / Postfach | Stimmen |
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1. Petrauschke, Hans-Jürgen | 41515 Grevenbroich petrauschke@aol.com / - | 71.789 |
2. Behncke, Andreas 1990 Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) | 41541 Dormagen behncke@netcologne.de / - | 48.338 |
Der Wahlausschuss stellte fest, dass der/die Bewerber/in Petrauschke, Hans-Jürgen (Wahlvorschlag Nr. 1) mit 71.789 Stimmen mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinigt hat und diese/r damit gewählt ist.
Gemäß § 39 KWahlG können gegen die Gültigkeit der Wahl
- jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes,
- die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommenhaben, sowie
- die Aufsichtsbehörde
binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses, also bis zum 30.10.2020, einschließlich, Einspruch erheben, wenn sie eine Entscheidung über die. Gültigkeit der Wahl gem § 40 Abs. 1 Buchstaben a) bis c) KWahlG für erforderlich halten. Der Einspruch ist bei dem Wahlleiter schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.
Neuss, den 30.09.2020
Dirk Brügge
Kreiswahlleiter
Veröffentlicht am: 30.09.2020 15:08 Uhr