Amtliche Bekanntmachung des Rhein-Kreises Neuss
Der Landrat des Rhein-Kreises Neuss -Amt für Sicherheit und Ordnung- gibt hiermit gemäß § 3 Abs. 1 der Verordnung über die Fischerprüfung vom 26.11.1997 (SGV. NW. 793) bekannt, daß die Fischerprüfungen im Jahre 2023 am 09. März 2023, 15. Juni 2023 und 26. Oktober 2023 stattfinden. Wenn es die Anzahl der zugelassenen Bewerber erfordern sollte, erfolgen auch am 08. März 2023 und 25. Oktober 2023 Prüfungen.
Anträge auf Zulassung zur Prüfung sind spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin bei der Unteren Fischereibehörde des Rhein-Kreises Neuss -Amt für Sicherheit und Ordnung-, 41515 Grevenbroich, Auf der Schanze 4, einzureichen.
Der Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung ist für volljährige Bewerber online unter dem Link: http://rkn.nrw/fisch-azf möglich. Über dieses Formular erfolgt auch die elektronische Bezahlung der Gebühr („E-Payment“).
Der Vordruck zur Anmeldung steht auch als Download-Datei auf den Internet-Seiten des Rhein-Kreises Neuss unter http://rkn.nrw/fischerpruefung zur Verfügung.
Hinweis:
Vorbereitungslehrgänge werden vom Rhein-Kreis Neuss nicht durchgeführt. Diesbezügliche Anfragen sind an die Fischereisportvereine zu richten.
Neuss/Grevenbroich, den 17. Oktober 2022
Rhein-Kreis Neuss
Der Landrat
- Amt für Sicherheit und Ordnung-
Im Auftrag
gez.
Mertens
Kreisoberverwaltungsrat
Veröffentlicht am: 20.10.2022 12:52 Uhr