Hinweis auf die Bekanntmachung der Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR)
Die Bezirksregierung Düsseldorf hat die von der Verbandsversammlung am 18. März 2024 beschlossenen Änderungen der Zweckverbandssatzung zur Kenntnis genommen und gemäß § 20 Abs. 4 i. V. m. § 11 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf (Nr. 17 vom 25. April 2024) bekannt gemacht.
Auf diese Veröffentlichung wird hiermit gemäß § 11 Abs. 1 GkG hingewiesen.
Neuss/ Grevenbroich, 29. April 2024
Gez.
Hans-Jürgen Petrauschke
Landrat
Veröffentlicht am: 06.05.2024 10:00 Uhr