Hinweis auf die Bekanntmachung der Änderung der Zweckverbandssatzung für den Zweckverband Verkehrsverbund Rhein Ruhr (VRR)
Planung |
Die Bezirksregierung hat die von der Verbandsversammlung am 07.12.2021 beschlossenen Änderungen der Zweckverbandssatzung zur Kenntnis genommen und gemäß § 20 Abs. 4 i.V.m. § 11 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf (Nr. 1-2 vom 13.01.2022) bekannt gemacht.
Auf diese Veröffentlichung wird hiermit gemäß § 11 Abs. 1 GkG hingewiesen.
Neuss/Grevenbroich 03.03.2022
gez. Petrauschke
Petrauschke
Landrat
Veröffentlicht am: 09.03.2022 11:38 Uhr