Hinweis auf die Bekanntmachung der Änderung der Zweckverbandssatzung für den Zweckverband Verkehrsverbund Rhein Ruhr (VRR)
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Die Bezirksregierung hat die von der Verbandsversammlung am 23.03.2022 beschlossenen Änderungen der Zweckverbandssatzung zur Kenntnis genommen und gemäß § 20 Abs. 4 i.V.m. § 11 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf (Nr. 23 vom 09.06.2022) bekannt gemacht.
Auf diese Veröffentlichung wird hiermit gemäß § 11 Abs. 1 GkG hingewiesen.
Neuss/Grevenbroich
gez. Petrauschke
Petrauschke
Landrat
Veröffentlicht am: 22.06.2022 08:07 Uhr