Hinweis auf eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung der Stadt Jüchen mit dem Rhein-Kreis Neuss über die Betreuung des Archivguts der Stadt durch den Kreis
Der Rhein-Kreis Neuss hat am 11.12.2024/16.12.2024 mit der Stadt Jüchen eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Betreuung des Archivguts geschlossen. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat mit Verfügung vom 25.02.2025 die Vereinbarung gemäß § 24 Abs. 2 in Verbindung mit § 29 Abs. 4 Satz 2 Ziffer 1b) des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) in der zurzeit geltenden Fassung genehmigt. Die Bekanntmachung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der aufsichtsbehördlichen Genehmigung erfolgte im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf Nr. 10 vom 06.03.2025.
Gemäß § 24 Abs. 3 Satz 2 GkG wird hiermit auf die Bekanntmachung hingewiesen.
Neuss / Grevenbroich, 11.03.2025
Rhein-Kreis Neuss
Der Landrat
gez.
Hans-Jürgen Petrauschke
Veröffentlicht am: 14.03.2025 11:27 Uhr