Hinweis auf eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung der Stadt Neuss mit dem Rhein-Kreis Neuss über die Übernahme der Fürsorgestelle der Stadt Neuss
Der Rhein-Kreis Neuss hat am 13.12.2023 mit der Stadt Neuss eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Übernahme der Fürsorgestelle geschlossen. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat mit Verfügung vom 06.02.2024 die Vereinbarung gemäß § 24 Abs. 2 in Verbindung mit § 29 Abs. 4 Satz 2 Ziffer 1b) des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) in der zurzeit geltenden Fassung genehmigt. Die Bekanntmachung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der aufsichtsbehördlichen Genehmigung erfolgte im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf Nr. 8 vom 22.02.2024.
Gemäß § 24 Abs. 3 Satz 2 GkG wird hiermit auf die Bekanntmachung hingewiesen.
Neuss / Grevenbroich, 10.12.2024
Rhein-Kreis Neuss
Der Landrat
gez.
Hans-Jürgen Petrauschke
Veröffentlicht am: 11.12.2024 08:23 Uhr