Hinweis auf eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Kooperation bei der örtlichen Rechnungsprüfung zwischen der Stadt Neuss und dem Rhein-Kreis Neuss
Der Rhein-Kreis Neuss hat am 22.12.2022/28.12.2022 mit der Stadt Neuss eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Kooperation bei der örtlichen Rechnungsprüfung geschlossen. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat mit Verfügung vom 16.01.2023 die Vereinbarung gemäß § 24 Abs. 2 in Verbindung mit § 29 Abs. 4 Satz 2 Ziffer 1b) des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) in der zurzeit geltenden Fassung genehmigt. Die Bekanntmachung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der aufsichtsbehördlichen Genehmigung erfolgte im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf Nr. 5 vom 02.02.2023.
Gemäß § 24 Abs. 3 Satz 2 GkG wird hiermit auf die Bekanntmachung hingewiesen.
Neuss / Grevenbroich, 22.02.2023
Rhein-Kreis Neuss
Der Landrat
Hans-Jürgen Petrauschke
Veröffentlicht am: 23.02.2023 13:42 Uhr