Hinweis auf eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Wahrnehmung von Aufgaben im Bereich der Apothekenaufsicht zwischen dem Rhein-Kreis Neuss und der Stadt Mönchengladbach
Der Rhein-Kreis Neuss hat am 03.01.2020/15.01.2020 mit der Stadt Mönchengladbach eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Wahrnehmung von Aufgaben im Bereich der Apothekenaufsicht geschlossen. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat diese Vereinbarung mit Verfügung vom 30.01.2020 gemäß § 24 Abs. 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) in der zurzeit geltenden Fassung genehmigt. Die Bekanntmachung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der aufsichtsbehördlichen Genehmigung erfolgte im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf Nr. 7, 202. Jahrgang vom 13.02.2020.
Gemäß § 24 Abs. 3 Satz 2 GkG wird hiermit auf die Bekanntmachung hingewiesen.
Neuss/Grevenbroich, 18.02.2020
Rhein-Kreis Neuss
Der Landrat
Hans-Jürgen Petrauschke
Veröffentlicht am: 21.02.2020 00:00 Uhr