Hinweis auf eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übernahme der Aufgabe Beistandschaften von der Stadt Grevenbroich durch den Rhein-Kreis Neuss
Der Rhein-Kreis Neuss hat am 20.07.2022/08.08.2022 mit der Stadt Grevenbroich eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übernahme der Aufgabe Beistandschaften von der Stadt Grevenbroich durch den Rhein-Kreis Neuss geschlossen. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat mit Verfügung vom 23.08.2022 die Vereinbarung gemäß § 24 Abs. 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) in der zurzeit geltenden Fassung genehmigt. Die Bekanntmachung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der aufsichtsbehördlichen Genehmigung erfolgte im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf Nr. 35 vom 01.09.2022. Gemäß § 24 Abs. 3 Satz 2 GkG wird hiermit auf die Bekanntmachung hingewiesen.
Neuss / Grevenbroich, 05.09.2022
Rhein-Kreis Neuss
Der Landrat
gez.
Hans-Jürgen Petrauschke
Veröffentlicht am: 08.09.2022 10:56 Uhr