Hinweis auf eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übernahme der Berechnung und Geltendmachung der Elternbeiträge für die Offene Ganztagsschule (OGS) von der Gemeinde Rommerskirchen durch den Rhein-Kreis Neuss
Der Rhein-Kreis Neuss hat am 26.06.2020/06.07.2020 mit der Gemeinde Rommerskirchen eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übernahme der Berechnung und Geltendmachung der Elternbeiträge für die Offene Ganztagsschule (OGS) von der Gemeinde Rommerskirchen durch den Rhein-Kreis Neuss geschlossen. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat mit Verfügung vom 14.07.2020 die Vereinbarung gemäß § 24 Abs. 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) in der zurzeit geltenden Fassung genehmigt. Die Bekanntmachung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der aufsichtsbehördlichen Genehmigung erfolgte im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf Nr. 30 vom 23.07.2020. Gemäß § 24 Abs. 3 Satz 2 GkG wird hiermit auf die Bekanntmachung hingewiesen.
Neuss / Grevenbroich, 27.07.2020
Rhein-Kreis Neuss
Der Landrat
gez.
Hans-Jürgen Petrauschke
Veröffentlicht am: 28.07.2020 15:40 Uhr