Hinweis auf eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Jüchen mit dem Rhein-Kreis Neuss auf dem Gebiet des Hinweisgeberschutzes
Der Rhein-Kreis Neuss hat am 30.01.2025 mit der Stadt Jüchen eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung auf dem Gebiet des Hinweisgeberschutzes geschlossen. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat mit Verfügung vom 06.03.2025 die Vereinbarung gemäß § 24 Abs. 2 in Verbindung mit § 29 Abs. 4 Satz 2 Ziffer 1b) des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) in der zurzeit geltenden Fassung genehmigt. Die Bekanntmachung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der aufsichtsbehördlichen Genehmigung erfolgte im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf Nr. 12 vom 20.03.2025.
Gemäß § 24 Abs. 3 Satz 2 GkG wird hiermit auf die Bekanntmachung hingewiesen.
Neuss / Grevenbroich, 21.03.2025
Rhein-Kreis Neuss
Der Landrat
Hans-Jürgen Petrauschke
Veröffentlicht am: 25.03.2025 11:23 Uhr