Hinweis auf eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Kaarst und dem Rhein-Kreis Neuss zur Übernahme der Amtsvormundschaften und Amtspflegschaften von der Stadt Kaarst durch den Rhein-Kreis Neuss
Der Rhein-Kreis Neuss hat am 22.05.2017 mit der Stadt Kaarst eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übernahme der Amtsvormundschaften und Amtspflegschaften geschlossen. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat mit Verfügung vom 07.08.2017 die Vereinbarung gemäß § 24 Abs. 2 in Verbindung mit § 29 Abs. 4 Satz 2 Ziffer 1b des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) in der zurzeit geltenden Fassung genehmigt. Die Bekanntmachung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der aufsichtsbehördlichen Genehmigung erfolgte im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf Nr. 33 vom 17.08.2017.
Gemäß § 24 Abs. 3 Satz 2 GkG wird hiermit auf die Bekanntmachung hingewiesen.
Neuss / Grevenbroich, 23.08.2017
Rhein-Kreis Neuss
Der Landrat
gez.
Hans-Jürgen Petrauschke
Veröffentlicht am: 29.08.2017 00:00 Uhr